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Terminausfall

Wir behalten uns vor, Ihnen versäumte Termine privat mit 50,- bis 150,- Euro in Rechnung zu stellen.

Gemäß §§ 615,293 BGB Ersatz des Ausfallschadens.

Wir bitten Sie deshalb, sich oder Ihr Kind im Verhinderungsfall rechtzeitig abzumelden, spätestens jedoch 24 Stunden vor Ihrem Termin.

Wir bitten um Verständnis, dass wir bei einem selbstverschuldeten Terminausfall Ihrerseits eine Ausfallrechnung stellen.

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